AGB

Haftungshinweis:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vermittlung von Touristischen Leistungen -

1. Geltungsbereich bzw. Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung
1.1. Aeroplan Flugbüro GmbH wird sowohl in der Eigenschaft als Vermittler von Flugleistungen und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, als auch als Veranstalter von touristischen Pauschalreisen.

1.2. Aeroplan Flugbüro GmbH ist nur dann als Reiseveranstalter (im Sinne § 651 a Abs. 1 BGB) zu werten, wenn ein umfassendes Reisepaket aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird. Keine Bündelung touristischer Hauptleistungen liegt vor, wenn zu einer Hauptleistung solche Nebenleistungen erbracht werden, die lediglich untergeordnete Bedeutung haben.

1.3. Für alle anderen Fälle ist Aeroplan Flugbüro GmbH als Vermittler im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Dies gilt auch für den Fall, dass Gegenstand ein Pauschalreisevertrag ist. Es gilt analog auch bei nur einer touristischen Leistung das Pauschalreiserecht, wenn die Einzelleistung im Katalog eines kommerziellen Reiseveranstalters angeboten wird.

1.4. Sind für die regelmäßige Zusammenarbeit mit Aeroplan Flugbüro GmbH bereits individuelle Verträge geschlossen, so werden diese durch die AGB nicht berührt.

2. Buchungen
2.1. Buchungsaufträge können schriftlich, fernmündlich oder über die angebotenen Reservierungssysteme (GALILEO, AMADEUS) erfolgen. Aeroplan Flugbüro GmbH führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Veranstalter bzw. Beförderungsunternehmen und deren endgültiger Bestätigung erklärt wird.

2.2. Buchungsaufträge sind als ein Vertragsangebot verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung eines Flugscheines, respektive einer Flugbeförderungsleistung kommt zustande, sofern Aeroplan Flugbüro GmbH dessen Annahme schriftlich bestätigt.

2.3. Aeroplan Flugbüro GmbH wird die Annahme des Buchungsauftrages innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich bestätigen oder die Vermittlungsleistung zwischenzeitlich erbringen. Aeroplan Flugbüro GmbH wird eine etwaige Ablehnung der Nichtdurchführbarkeit des Buchungsauftrages unverzüglich mitteilen.

2.4. An seine Anmeldung ist der Buchende bis zur Annahme durch den Veranstalter / Leistungsträger, jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).

3. Zahlungen
3.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20 %, mindestens jedoch Euro 50,00 von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

3.2. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB Abs. 3 n.F. insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung übersandt (nur bei Pauschalreisen).

3.3. Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.

3.4. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

4. Preiserhöhungen
4.1. Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, sowie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen. Die Preiserhöhung muss spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden. Eine Preisänderung ist erlaubt, wenn diese die Folge einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren ist. Eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ist ebenso als Begründung zulässig.

4.2. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden rückerstattet.

5. Rücktritt/Rücktritt durch Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Aeroplan Flugbüro GmbH. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Aeroplan Flugbüro GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Aeroplan Flugbüro GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren wie folgt:

5.1. Vermittlung von Linienflügen
Die voraussichtlichen Stornogebühren entnehmen Sie den Angaben der Leistungsbeschreibungen bzw. den Angebotsflyern.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen bzw. –ausstellungen ist Aeroplan Flugbüro GmbH im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 26 pro Flugschein zu verlangen.

5.2 a Unterkünfte aller Art, Rundreisen (ausgenommen Iran-Reisen), Campmobile, Pauschalreisen ab/bis Deutschland einschließlich verbundener Leistungen außer Club Valtur:
Kosten pro Person
• bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
• 29 - 22 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• 21 - 15 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
• 14 - 7 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
• Ab 6 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
• Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis.

5.2 b Unterkünfte in Club Valtur / Valtur Resorts:
Kosten pro Person:
• bis 22 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
• 21-15 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
• 14-6 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
• Ab 5 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

5.2 c Rundreisen Iran
Kosten pro Person:
• Bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
• 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
• 14 – 8 Tage vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
• 7 – 1 Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
• Bei Rücktritt am Abreisetage 90 % des Reisepreises

5.3 Sonderregelung
Mietwagen:
• Bis Reiseantritt Euro 28 pro Buchung.
• Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
• Diese Regelung gilt nur für Stornierungen von Mietwagen aber nicht bei Stornierungen kombinierter Reisen.
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.

Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen können:
• Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
• Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

5.4. Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.

5.5. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnet Aeroplan Flugbüro GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50 pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.

5.6. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.

5.7. Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Aeroplan Flugbüro GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 10 Tage vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

5.8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweist Aeroplan Flugbüro GmbH auf § 651 j BGB. Dieses hat folgenden Wortlaut:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag alleine nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zu Last.

6. Haftung
6.1. Bei der reinen Vermittlung von Beförderungsleistungen (siehe 1.3. der AGB) vermittelt Aeroplan Flugbüro GmbH Fremdleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Aeroplan Flugbüro GmbH haftet daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Beförderungsleistungen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt Aeroplan Flugbüro GmbH, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den Luftverkehrsgesellschaften, den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr. Aeroplan Flugbüro GmbH übernimmt ferner keine Haftung für die Fluggastbeförderung und hierdurch eintretende Verluste, Verspätungen, Beschädigungen oder Unfälle. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach dem Luftverkehrsgesetz, dem Warschauer Abkommen, den Montrealer Verträgen sowie den allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

6.2. Die vertragliche Haftung von Aeroplan Flugbüro GmbH aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Flugscheinpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

6.3. Tritt Aeroplan Flugbüro GmbH als Veranstalter  auf, so vergütet Aeroplan Flugbüro Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Die Haftung von Aeroplan Flugbüro GmbH bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Für Programmänderungen infolge von Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Aeroplan Flugbüro GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Aeroplan Flugbüro GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

6.4. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Krankenversicherung. Da die Teilnahme an Wanderungen, Bergbesteigungen, Kanufahrten, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnliche, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen zu Gesundheitsrisiken führen kann, empfiehlt Aeroplan Flugbüro GmbH Ihnen, selbst zu prüfen oder ggf. durch eine Hausarzt überprüfen zu lassen, ob Ihre körperliche Konstitution die Teilnahme an der gewählten Reise zulässt.

6.5. Vorzeitige Rückreise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Aeroplan Flugbüro GmbH den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten (beachten Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung).

6.6. Die Versendung von Reisedokumenten erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Der Versand erfolgt auf normalem Postwege, wenn keine anders lautende Anweisung vom Buchenden kommt. Im Falle kurzfristiger Buchungen behält sich Aeroplan Flugbüro GmbH vor, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen dem Buchenden zu berechnen. Bei Buchungsaufträgen ab zwei Arbeitstage vor Flugantritt übernimmt Aeroplan Flugbüro GmbH keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und den rechtzeitigen Zugang des Flugscheins, es sei denn, dieses ist zuvor ausdrücklich durch Aeroplan Flugbüro GmbH bestätigt worden.

6.7. Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls das Reisebüro den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Aeroplan Flugbüro GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Aeroplan Flugbüro GmbH haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Aeroplan Flugbüro GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Aeroplan Flugbüro GmbH die Verzögerung zu vertreten hätte. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Aeroplan Flugbüro GmbH bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

8. Flugzeiten / Anschlussflüge
8.1. Soweit Aeroplan Flugbüro GmbH Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Reisende frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass der Reisende sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muss. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Aeroplan Flugbüro GmbH nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Aeroplan Flugbüro GmbH zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

8.2. Sollten zusätzliche Anschlussflüge gebucht werden, ist bei den Flugzeiten der Anschlussflüge zu beachten, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten der Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist daran zu denken, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Aeroplan Flugbüro GmbH empfiehlt daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

9. Anmeldung von Mängeln, Beschwerden
Der Kunde ist verpflichtet (§ 651 d Abs. 2 BGB), auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Oder unverzüglich Aeroplan Flugbüro GmbH in Düsseldorf  über die Beanstandung in Kenntnis zu setzen und um Abhilfe zu ersuchen.
Die Kontaktdaten:
Aeroplan Flugbüro GmbH, Homberger Str. 5, 40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 322626
Telefax: +49 (0)211 322611
eMail: RES@apd24.de

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Aeroplan Flugbüro GmbH ist Düsseldorf. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Aeroplan Flugbüro GmbH keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für Aeroplan Flugbüro GmbH um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

12. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Reise erforderlich sind, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Aeroplan Flugbüro GmbH
40474 Düsseldorf, Homberger Str. 5, Tel.: 0211/322626
Geschäftsführer: Alireza Khatibi, Bahram Khatibi
Stand: 28.07.2015